Anwendung

Home
Nach oben

Angaben zur fachgerechten Anwendung

Eignung

Das Erzeugnis ist geeignet zur Düngung und Bodenverbesserung

 

Düngeberechnung

Zur Berechnung der mit dem Erzeugnis ausgebrachten Mengen an Pflanzennährstoffen und organischer Substanz, sind die Tabellenwerte der Tabelle 1 mit der Aufwandmenge zu multiplizieren.

Die Anwendung des Erzeugnisses erfolgt nach "guter fachlicher Praxis" gemäß §1a DÜMG. Das bedeutet, dass die Düngung nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanzen und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie der Standort- und Anbaubedingungen auszurichten ist.

Tabelle 1 zur Düngebrechnung

Wertgebende Inhaltsstoffe  (in der Frischmasse) 

kg/t kg/m3
Stickstoff       N ges

9,5

6,2

                       N lös

0,8

0,5

Phosphat         P2O5 ges

5,2

3,4

Kalium             K2O  ges

8,3

5,4

Magnesium      Mg    ges

6,4

4,2

bas.wirks. Stoffe    CaO ges

50,6

33,1

 

 

 

Organische Substanz

260

171

 

Regelmäßige Kompostanwendung

Landwirtschaft, Gartenbau, Hobbygarten

Untenstehend empfohlene Aufwandmengen orientieren sich am Bedarf landwirtschaftlicher Fruchtfolgen an Pflanzennährstoffen sowie dem Bedarf üblicher Nutzgärten. Zugrunde gelegt sind jeweils mittlere Versorgungsstufen des Bodens.

In Abhängigkeit vom Bedarf der Pflanzen und des Bodens an Nährstoffen und organischer Substanz sind die angegebenen Mengen im Rahmen der spezifischen Düngeberatung näher zu bestimmen und ggf. nach oben oder unten zu korrigieren. In der Regel erfolgt die Kompostanwendung im Pflanzenbau nicht jährlich, sondern in Abständen von mehreren Jahren.

Anwendungsempfehlungen

(in der Frischmasse)
jährlich alle 3 Jahre
t/ha 7  -  13 22 - 40
m3/ha 11 - 21 33 - 62
l/m2 1  -  2 3 - 6

 

Sonstige Hinweise:

Innerhalb von 3 Jahren dürfen - soweit dem düngemittelrechtliche Regelungen nicht entgegenstehen - nicht mehr als 30 Tonnen Trockenmasse oder 44 Tonnen Frischmasse je Hektar aufgebracht werden. Ausnahmen sind nach § 6 Abs.3BioAbfV möglich. Im Zeitraum von 3 Jahren dürfen auf derselben Fläche Klärschlämme nicht zusätzlich ausgebracht werden (§8 BioAbfV).
das Aufbringen auf forstwirtschaftlich genutzten Böden bedarf der Genehmigung (§6 Abs.3 BioAbfV).
Auf Dauergrünland dürfen nur die in Anhang 1 Nr. 1 Spalte 3 zur BioAbfV besonders gekennzeichnete Bioabfälle und nur nach der dortigen Maßgabe aufgebracht werden(§7 Abs. 1BioAbfV).
Bei der Aufbringung auf Feldgemüse und Feldfutterflächen oberflächig einarbeiten(§7Abs.2 BioAbfV).

 

 

 

 

Stickstoff:
N ges = Gesamtgehalt
N lös =löslicher pflanzenverfügbarer N-Gehalt (Summe NO3-N und NH4-N)
zurück
 

 

Die Info-Seiten des KOMPOSTWERKS Hellefelder Höhe

Home - Porträt - Gütesiegel - Anlieferung - Abholung - Biotonne - Aktion! - Kontakt - Links

© 08/2006 MEDIA SPEZIAL, Sundern -- Impressum